Kommen Sie mit auf unsere Reise zu einer Kreislaufwirtschaft!
Die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) führt EU-weit neue Vorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle ein. Bis 2030 müssen 40% der Transportverpackungen wiederverwendbar sein, bis 2040 steigt dieser Anteil auf 70% (mit Ausnahmen). Außerdem schreibt sie die Verwendung von Mehrwegverpackungen vor, mit konkreten Zielvorgaben für Transportverpackungen wie Steigen und Paletten. Das bedeutet, dass FMCG-Unternehmen, Erzeuger und Einzelhändler möglicherweise von Einwegverpackungen auf Mehrweglösungen umstellen müssen, um die PPWR einzuhalten. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen, um über die PPWR auf dem Laufenden zu bleiben.

Die PPWR führt neue Anforderungen an Verpackungen entlang der gesamten europäischen Lieferkette ein, wobei der Schwerpunkt zunehmend auf Recyclingfähigkeit, Abfallvermeidung und Wiederverwendung liegt. Zu verstehen, wie sich diese Änderungen auf Ihre Verpackungsstrategie auswirken können, ist ein wichtiger erster Schritt zur Einhaltung der Vorschriften.
Laden Sie unseren PPWR-Leitfaden herunter, um mehr über die Verordnung, die wichtigsten Fristen und die Auswirkungen auf Ihr Unternehmen zu erfahren.


Konformitätserklärungen
Laden Sie unsere Konformitätserklärungen herunter, um festzustellen, inwiefern die Mehrwegverpackungslösungen von Euro Pool System den geltenden PPWR-Anforderungen entsprechen. Diese Dokumente bieten Kunden und Partnern Transparenz hinsichtlich der Konformität unserer Produkte mit den einschlägigen EU-Verpackungsvorschriften, unterstützen eine fundierte Entscheidungsfindung entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette und tragen somit dazu bei, Verpackungsabfälle zu reduzieren.
Hersteller: Euro Pool System Europe B.V.
Zentrale Postanschrift: Postbus 1887, 2280DW Rijswijk, Niederlande
Elektronischer Kommunikationskanal: info@europoolsystem.com
Diese Kontaktangaben werden gemäß Artikel 15 Absatz 6 der Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 bereitgestellt. Diese Angaben gelten ausschließlich für Verpackungen und Verpackungsformate, für die das angegebene Unternehmen im Sinne der rechtlichen Definitionen der Verordnung als „Hersteller“ auftritt. Für Gegenstände innerhalb unseres Pooling-Netzwerks, die nicht unter unserem Namen oder unserer Marke hergestellt wurden, können die Kennzeichnungspflichten beim jeweiligen Originalhersteller liegen.

Warum die Gesetzgebung wiederverwendbare Verpackungen fördert
Verpackungsvorschriften wie die PPWR zielen zunehmend darauf ab, Abfall zu reduzieren, die Ressourceneffizienz zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Für viele Unternehmen werden wiederverwendbare Verpackungen zu einem wichtigen Mittel, um sich auf strengere Vorschriften für Einwegverpackungen und Verpackungsabfälle vorzubereiten.
Wiederverwendbare Transportverpackungen sind so konzipiert, dass sie im Umlauf bleiben. In einem kontrollierten Kreislaufsystem wie dem von EPS werden die Mehrwegsteigen nach Nutzung in ein Servicecenter zurückgebracht, gereinigt, geprüft und zur wiederholten Verwendung in die Lieferkette zurückgeführt. Am Ende ihrer Lebensdauer können sie recycelt werden. Das hat zur Folge, dass die Materialien so lange wie möglich im Einsatz bleiben.
Für Unternehmen in der Frischwaren-Lieferkette können wiederverwendbare Verpackungen die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften unterstützen und gleichzeitig die betriebliche Leistung verbessern. Ein kreislauforientiertes Pooling-Modell kann Unternehmen helfen:
Bei Euro Pool System unterstützen wir Lieferketten im Frischwarensektor dabei, auf wiederverwendbare Verpackungslösungen umzustellen, die für den wiederholten Einsatz konzipiert, auf Effizienz ausgelegt und auf den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft abgestimmt sind.